Reifendienst und Einlagerung

Reifendienst und Einlagerung

Reifenservice – Reifenwechsel – Reifeneinlagerung

Unseren Kunden bieten wir ein Rundum-Reifenservice an – vom Neureifen wechseln oder zum Reifen einlagern. Gerne beraten wird Sie in allen Fragen zum Thema Reifen und Fahrsicherheit für den perfekten Reifen zu jeder Jahreszeit.

Ein griffiges Profil und der richtige Reifen sind unerlässlich für Ihre Fahrsicherheit und den Spaß am Autofahren.  Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrbedingungen es auch an der Zeit ist, die Reifen zu wechseln. Falsche Reifen zur falschen Jahreszeit verursachen nicht nur zusätzliche Spritkosten sondern stellen auch eine Straßengefährdung – für Sie und andere Verkehsteilenehmer – dar. Darüber hinaus gilt in Deutschland auch seit 2010 Winterreifenpflicht (StVO – Straßenverkehrsordnung)!

Winterreifenpflicht !

Seit Dezember 2010 dürfen Autos bei Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen fahren, sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Dies wurde vom Bundesrat in einer Neufassung (§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung), beschlossen um so die Winterreifenpflicht gesetzlich abzusichern.

Vorgeschrieben  werden M+S-Reifen die so angefertigt sein müssen, dass sie auf frischem oder schmelzendem Schnee oder Matsch, bessere Fahreigenschaften garantieren als herkömmliche Reifen („M+S -Reifen“, „M+S“ bedeutet „Matsch und Schnee“). Winter- und Ganzjahresreifen – oder Allwetterreifen –  erkennen Sie an der M+S-Kennzeichnung und/oder einer Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke und diese erfüllen die per Gesetz bestimmten Anforderungen.

Ab wann müssen Autofahrer Winterreifen aufziehen?

Einen festes Datum gibt der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor, empfohlen wird von Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren, wobei eine Profiltiefe von vier Millimetern nicht unterschritten werden soll. Fahren Sie im Winter ins benachbarte Ausland, z. B. zum Skifahren nach Österreich, so gilt hier eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Siehe auch ÖAMTC. Bei Verstoßen drohen hier auch sehr empfindliche Strafen.

Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz

Sollten Sie ohne Winterreifen in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, kann das auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz bedeuten. Die Kaskoversicherung kann wegen grob fahrlässigem Verhalten einen Teil der Leistung verweigern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer auch in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall und/oder Mitschuld wegen falscher Bereifung nachgewiesen wird.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter:
+49-38 301 / 6 13 31

Kostenlose Anfrage

 

 

Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.